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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 2 AS 860/13   

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https://dejure.org/2015,27345
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 2 AS 860/13 (https://dejure.org/2015,27345)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2015 - L 2 AS 860/13 (https://dejure.org/2015,27345)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2015 - L 2 AS 860/13 (https://dejure.org/2015,27345)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsakts; Erledigung des angefochtenen Bescheids durch den Ablauf dessen Geltungsdauer; Fortsetzungsfeststellungsklage gerichtet auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Eingliederungsverwaltungsakts; Verneinung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsakts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 2 AS 860/13
    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse kann unter dem Gesichtspunkt der Präjudizialität und der Wiederholungsgefahr bestehen (allg. Meinung, siehe nur BSG, Urteil vom 14.02.2013, Az. B 14 AS 195/11 R, bei juris Rn. 12).

    Eine solche ist anzunehmen, wenn die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergeht (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 14.02.2013, Az. B 14 AS 195/11 R, bei juris Rn. 12).

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 2 AS 860/13
    Die Maßstäbe für das Feststellungsinteresse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage entsprechen - zumindest in der Regel - denjenigen bei der Feststellungsklage nach § 55 SGG (siehe nur BSG, Urteil vom 28.08.2007, B 7/7a AL 16/06 R, bei juris Rn. 12).
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